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Thema: Katastrophenalarm

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  1. #1
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    Das mit dem HauptVerwaltungsBeamten stimmt z.B. überein: Die Feststellung der Katastrophe ist meines Wissens überal durch den HBV!

    Kannst ja wenn du sonst nichts zu tun hast das Landeskatastrophenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein auf übereistimmungen mit dem deines Landes überprüfen.

    Bin mir sehr sicher das es da welche gibt!
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    MfG STORM

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