Das mit dem HauptVerwaltungsBeamten stimmt z.B. überein: Die Feststellung der Katastrophe ist meines Wissens überal durch den HBV!
Kannst ja wenn du sonst nichts zu tun hast das Landeskatastrophenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein auf übereistimmungen mit dem deines Landes überprüfen.
Bin mir sehr sicher das es da welche gibt!