Hallo,

die Forumsuche brachte keine Ergebnisse (vllt. Falschen Suchbegriff verwendet), deswegen stelle ich meine Frage hier:

Eine DLRG-Ortsgruppe möchte a) auf Digitale Alarmierung
umsteigen, und b) 1-2 4m-Handfunkgeräte anschaffen.

a) ist momentan kein Problem, projekt läuft.
Das soll übers Digitalalarm-Netz der Feuerwehr laufen,
da dort schon einige DRK einheiten drüber alarmiert werden die Leitstelle eine Integrierte Leistelle ist.

b)Laut unserem Leitstellenleiter müssen diese Handgeräte
angemeldet werden. Klar ist mir, dass diese Geräte BOS-Zugelassen sein müssen. Versteht sich von selbst.
Aber von einer Anmeldepflicht ist mir nichts bekannt.

Wer hat dazu genauere Informationen ?

Vielen Dank!

Gruß,

EIB-Freak