Dazu gab es für B.-W. ein Rundschreiben vom IM, dass 4m Handfunken garnicht mehr neu genehmigt werden, nur noch Ersatzbeschaffung für die vorhandenen 4m HFG´s sind zulässig. Damit will man auch dem Wildwuchs an BOS-4m-Geräten Einhalt gebieten, da dann ja jeder Funktionsträger ein solches Gerät will. Fahrzeuge mit 4m-Funk gibts halt weniger als BOS-Angehörige. Ausserdem ist die Funkversorgung mit einem HFG viel schlechter als mit KFZ-Geräten.

Stand alles in dem Schreiben, das sicherlich schon 5 Jahre alt ist. Ob´s mit einem neuen Sachbearbeiter im IM jetzt anders ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

Eschon