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Thema: Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?

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  1. #18
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    Anmelden von Funkgeräten

    Hallo,

    Es müssen alle Funkgeräte einzeln, ob 4m,2m oder 70cm angemeldet sein, ob Hand , KFZ, oder Fest.
    d.h. für jedes Funkgerät wird eine Genemigungsurkunde ausgestellt, mit Rufnamen und KFZ-Kennzeichen u.s.w.

    Feststationen werden gesondert genemigt, dabei wird das Landesinnenministerium und Bundesinnenministerium sowie ein par andere Böhörden eingeschaltet, es dauert ca 1 Jahr bis zur genemigung.

    Dazu müssen ca 10 DIN A 4 Seiten ausgefült werden...

    Die Reg TP sollte (müssete) 1 mal im Jahr die Funkgeräte auf Sendeleistung und Hub usw. Überprüfen.

    Da die Reg TP mit personalproblemen zu kämpfen hat klapt das meist nicht , aber Sie kommt bestimt da könt ihr sicher sein.

    Bei uns waren Sie schon...... im Jahre 2004

    gruß
    Helmut
    Geändert von MHD-Funker-LP (26.06.2005 um 19:37 Uhr)

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