Original geschrieben von AkkonHaLand
1.)... trotzdem ist immernoch das Mitführen der Urkunde im ORIGINAL erforderlich!

2.) Die Polizei ist verpflichtet das Fzg zu einem autorisierten Händler zu begleiten, dort wird das FuG ausgebaut, verpackt, versiegelt und eingelagert.
Hi,
zu 1.) Die Urkunde kann nicht mitgeführt werden, da sie beim Landes- oder Kreisverband wohl im Tresor :-) liegt.

Nach § 19 der BOS-Funkrichtlinie ist nur eine Frequenzzuteilung erforderlich.. dies gilt nicht für jedes einzelne Fahrzeug sondern für einen ganzen Funkverkehrskreis.

zu 2.) Die Polizei wird sich hüten, etwas derartiges zu tun.
mfg
Ebi