Original geschrieben von MHD-Funker-LP
Hallo,

Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
RP , LMI, BMI und anderen Stellen.

Gruß
Helmut
Hi,
Funkkreise müssen über das zuständige LMI beim BMI (BGS-ZSIUK) und Reg-TP angemeldet werden.
Ortsfeste Funkanlagen und Mobilfunkgeräte sowie Handfunkgeräte müssen nur noch in einer jährlichen Übersicht dem zuständigen LMI gemeldet werden.
Mehr ist nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen muss natürlich die Anmeldung jeder ortsfesten Funkanlage im Sinne des EMVU erfolgen.
(sogeannte "Konformitätserklärung).
mfg
Ebi