Original geschrieben von AkkonHaLand
.. und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).
Das stimmt nur noch für ortsfeste Funkanlagen, bei beweglichen Funkanlagen wird das schon seit mindestens fünf Jahren durch Frequenzzuteilung an den Bedarfsträger geregelt .