Sendegeräte (HFG, Alarmgeber, etc.) müssen in Deutschland zugelassen (Bauartzulassung) und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).
Durch die Anmeldung wird verhindert, dass ein HFG mal eben so mit 150Watt sendet, "weil da erreiche ich doch auch München wenn ich in Kiel stehe" und es wird sicher gestellt, dass das Sendegerät nicht andere Geräte stört. Daher kommt ja auch in unregelmäßigen der Funkmeßtrupp der RegTP vorbei und misst die Funk-Geräte nach.

Ob nun für eine Einheit ein HFG oder ein Einbaugerät zugelassen wird entscheidet meist der Beauftragte des Landes (Innenministerium)