Hi,
für Hessen gilt:
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Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
• Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)
Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
• Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
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Und hier ist die Regelung für Bayern. Da isses wieder gaanz anders :-)
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf
mfg
Ebi
Geändert von Ebi (23.06.2005 um 15:45 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge