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Thema: Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Hi,
    für Hessen gilt:
    ------------------------------------
    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    • Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)

    Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
    • Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
    -----------------------------------


    Und hier ist die Regelung für Bayern. Da isses wieder gaanz anders :-)
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf

    mfg
    Ebi
    Geändert von Ebi (23.06.2005 um 15:45 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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