Wenn jemand grob rücksichtslos und verkehrswidrig die Einsatzstelle nicht richtig absichert und dadruch andere VT konkret gefährdet werden, bewegt man sich bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale im Bereich des § 315C StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).
Lieber einmal mehr absichern wie zu wenig. Denn wenn was passiert, und § 315C StGB vorliegt, ist die Fahrerlaubnis weg.
Ich würde das nicht riskieren, nur weil ich keine Schaulustigen auf mich ziehen will....