Hallo!
@Christian UNger ; also auch für Dich nochmal zum mitlesen :
Das Warnblinklicht, dient auch dazu Fahrzeuge vor Gefahren zu warnen... etc. , dazu zählt auch das Halten / Parken ! ( §16 StVO )
Allerdings können durch die Verwendung des Warnblinklichtes KEINE Sonderrechte abgeleitet werden!
Sonderrechte heißt, z.b. Halten oder Parken auf gesperrten Flächen, in zweiter Reihe auf der Straße oder auf Gebührenpflichtigen Parkflächen, welche den Rettungs und Feuerwehrfahrzeugen zustehen, soweit Ihr Einsatz dies erfordert!
Was ich sagen will, das eine Verwendung der Warnblinker KEIN Freibrief für andere Verkehrsteilnehmer ist!
So wie man es ja Tagtäglich in den Städten sieht, durch Anlieferer, Taxi etc.: " Warnblinker an, und zack schon steht man irgendwo, und löst nen riesen Chaos auf Deutschlands Straßen aus!
Mehr sei dazu nicht gesagt!
Die MWL kostet aber auch Geld ( nicht gerade wenig ), welches die meisten nicht haben !
mfG




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