Hallo Speedy,

das mit dem Blaulicht ist in der STVO geregelt. Dort besagt der §34 (glaube ich) das blaues Blinklich zum absichern einer Einsatzstelle dient.
Warnblinker und Abblendlicht dienen nur der bessern Kenntlichmachung des Fahrzeugs sollte man aber als Maschinist eingeschaltet haben, sicher ist sicher. Da der Maschinist eigentlich immer mit einem Bein im Gefängnis steht, mal heftig ausgedrückt. Das Fahren zur Einsatzstelle sollte stetts mit blauem Blinklicht und Martinshorn geschehen, so heißt es im §38 STVO, denn nur dann kann ich Sonderrechte in Anspruch nehmen und andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Ob diese Reglung auch Nachts um 3 Uhr auf einer wenig befahrenen Strasse sinvoll ist muß der Maschinist ganz alleine entscheiden. Soll die Bevölkerung wissen das ein Einsatzfahrzeug unterwegs ist oder nicht !?