Hallo!
Anbei noch eins, die Verwendung von Warnblinker als solches ist auch nicht erlaubt!
Sie dürfen lediglich bei einem liegengebliebenen Fahrzeug, an einer unübersichtlichen Stelle zur Warnung eingeschaltet werden! ( eigentlich ) Ich weiß, ich weiß, es machen ALLE, auch die Polizei, sogar die Damen und Herren der Verkehrsüberwachung!
Aber, gerne nimmt man den Warnblinker, weil Blaulicht einfach zuviel Aufmerksamkeit erregt auf der Straße. Dies ist meißt im Rettungsdienst gängige Praxis!
Es sind viele Faktoren die da zusammentreffen, für einen RTW :
1. es ist nicht immer so, das der Notfall sich auf der Straße ereignet, wo sich die Besatzung am Fahrzeug befindet, und man den Motor zwecks hohem Stromverbrauch laufen lässt. Und mit laufendem Motor ins Haus oder noch weiter weggehen, das macht KEINER!
Nicht alle Fahrzeuge haben entsprechende Schaltungen, bei denen man den Wagen abschließen kann, und der Motor läuft trotzdem!
2. Anders ist das natürlich auf Straßen, Autobahnen usw. wo eine direkte Gefährdung durch den Straßenverkehr erfolgt, das ist klar, da bleibt alles an !
Paramedic hat die Punkkte §35 und §38 StVO richtig gestellt, sonst wäre hier das Paragraphenchaos ausgebrochen!
Zum Land und Stadthorn :
Die Firma Hella hatte 1985 als erster in ihrer Baureihe RTK3, das Stadt und Landhorn als elektronisches Signal in die Baureihe RTK 3- SL ( Stadt/Land ) intergriert!
Früher hatte man Stadt / Landsignal so gelöst, als Stadtsignal verwendete man Pressluftsignalhörner, und als Landsignal Elektro - Starktonhörner ( Tellerhörner )!
Die S/L Schaltung von Hella, wird bis heute noch weiterverwendet, bis hin zur RTK6 als neueste Bauserie der Warnanlagen!
Paramedic hatt auch die richtige Erklärung für die Funktionsweise der Signalarten gegeben!Es sind also nicht einfach " zwei versch. Signalhörner ", sondern haben eine ganz spezielle Verwendung!
MfG