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Thema: Blaulicht an der Einsatzstelle

  1. #16
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    Also bei uns wird das Blaulicht normalerweise nicht ausgeschaltet, außer es ist nichts besonderes (Nachts BMA im Industriegebiet, etc.) oder wenn wir nicht auffallen wollen ( Tür öffnen im Wohngebiet). Aber ansonsten haben wir auch gar keine Zeit, die RKL´s auszuschalten!!!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  2. #17
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    @Etienne

    Sorry, aber es hörte sich für mich tatsächlich so an, als wenn hier Leute mit Blaulicht und Horn durch die Gegend fahren und noch nicht einmal die Gesetzestexte kennen; schlimm genug.

    Mit derart langen Texten werde ich mich zukünftig etwas zurückhalten.

    Gruß
    Micha

  3. #18
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    Hallo!

    @Paramedic ; das das so ist, das Leute ohne Kenntnisse über die StVO und StVZO rumfahren, haben wir hier doch gelesen!

    Und da hilft es natürlich, mal den genauen Gesetzestext schreiben ( auch kopiert ), damit eben unerfahrene leute sich ein Bild der Lage machen können!

    Und das nicht nur in diesem einen Beitrag!

    leider

    mfG
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  4. #19
    gismor Gast
    Original geschrieben von PeterOs
    Hallo,
    Stadt- und Landhorn sind zwei verschieden klingende Tonfolgen. Das Stadthorn ist, glaub ich, höher als das Landhorn. Angeblich wird es in dichtbesiedelten Gebieten besser gehört als das Landhorn. Gibts aber soweit ich weiß nur bei elektronisch gesteuerten Hörner, als keine Presslufthörner. Hier entscheidet die Länge der Fanfare über die Tonhöhe.


    Gruß Peter
    Laut der Dokumentation unsere Warnanlage RTK4 SL von Hella ist es so das im Landmodus das Akustische Warnsignal hauptsächlich nach vorne abgestrahlt wird, da man ja überland hauptsächlich vorrausfahrede Fahrzeuge warnen möchte, da man seltener einmündene Straßen hat als im Stadtverkehr. Bei der Stadtschaltung soll es so sein das die Akustik nach hinten und vorne abgetrahlt wird, dadurch soll sich der Schall besser verteilen und auch in einmündene Straßen dringen. Soweit mein Kenntnisstand.
    MfG
    gismor

  5. #20
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    Hallo!

    Auch das ist richtig!

    Zudem dient der hintere Lautsprecher auch für Durchsagen an die Bevölkerung !

    Wobei inder Version mit zwei Anhaltesignalgebern nach hinten ( STOP-POLIZEI / BITTE-FOLGEN ), der hintere Lautsprecher entfällt, bei der RTK 4...6 - SL

    MfG
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  6. #21
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    @Paramedic


    Hey!

    Das war ja nicht böse gemeint! :-)


    @Andreas 53/01

    Hey!

    Ja, is´klar! Fall mir nur in den Rücken! *grins*
    (Du verstehst das, wie ich das meine, denke ich!) *grins*


    Gruß

    Etienne
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #22
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    Stadt-Land-Signal

    Hallo zusammen,

    nur zu meinem technischen Verständnis. Wie soll das funktionieren mit den verschiendenen Abstrahlrichtungen, bei fest montierten Lautsprechern???

    Die Lautsprecher bei den Elektronischen Anlagen, z.B. Hella sind fest auf das Dach geschraubt bzw. verdeckt eingebaut, und können rein mechanisch keine andere Abstrahlrichtung einnehmen - Fakt!.

    Es werden lediglich die Frequenzpare umgeschaltet, wodurch man eine bessere Hörbarkeit auf größere Entfernungen, bzw. im Stadtbereich eine bessere Hörbarkeit erreicht, da hier die Schallreflektionen der Gebäude mit berücksichtigt werden müssen.

    Sollte sich die Abstrahlrichtung trotz Festmontage ändern, würde ich gerne über das entsprechende Prinzip gerne aufgeklärt werden, da man ja nie auslernen kann.

    Gruß

    gomaman

  8. #23
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    Hallo!

    Na Du hast es Dir doch selbst erklärt,
    es kann nicht die Richtung geändert werden, sondern die Abstrahlcharakteristik...!

    Für Stadtsignal, ein breit abstrahlender Schall : Um auch eine gute Hörbarkeit in Seitenstraßen, vor Kreuzungen usw. zu erzielen.

    Für Landstraßen, Autobahn etc., ein nach vorne gebündeltes Signal, um weit vorausfahrende Fahrzeuge frühest möglich aufmerksam machen zu können, verwendet man das Landsignal!

    mfG
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  9. #24
    Christian Gast
    Hallo

    hier hat ja einer geschrieben man dürfe den warnblinker nicht als solchen verwenden .... was soll denn der "Schwachsinn" ????


    Wenn Du also mit deinem Einsatzfahrzeug einsatzmäßig in zweiter Reihe parkst, schaltest Du den Warnblinker nicht ein weil dein Fz ja nicht defekt ist und somit kein Grund für die Benutzung der Warnblinkanlage vorliegt ??? Das schein mit doch etwas komisch.....

  10. #25
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    Hallo!

    Haaalt..Richtigstellung :

    In der StVO heißt es §16 Warnzeichen : " ...Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will."

    " Eine Ableitung für Sonderrechte als solches gilt nicht!"

    Mein Fehler, ich war auf einem anderen kenntnisstand!

    mfG
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  11. #26
    Christian Gast
    Hallo...

    ein auf der Straße stehendes Fw/RD Fz stellt für mich eine Gefahr da, zumal wenn es "unorthodox" geparkt ist. Dies rechtfertigt meiner Meinung nach die Benutzung der WBA. Basta.

  12. #27
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    Also bei uns im RD/Hausnotruf wird normalerweise das Blaulicht ausgemacht an der Einsatzstelle (Ausnahme VU).

    Ich kann ein HNR-Fzg nicht unabgeschlossen, mit laufendem Motor stehen lassen (ich hab ja im Fzg. Personenakten, Haustürschlüssel, etc.). Das Blaulicht so anzulassen führt ganz schnell zu einer leeren Batterie.

  13. #28
    Christian Gast
    Bein HNR ist das auch okay aber es gint eine Lösung die MWLS von Hänsch Kranfeld, da läuft der Motor bei abgezogenem Schlüssel und bei verriegeltem Fahrzeug weiter.....

  14. #29
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    Hallo!

    @Christian UNger ; also auch für Dich nochmal zum mitlesen :

    Das Warnblinklicht, dient auch dazu Fahrzeuge vor Gefahren zu warnen... etc. , dazu zählt auch das Halten / Parken ! ( §16 StVO )

    Allerdings können durch die Verwendung des Warnblinklichtes KEINE Sonderrechte abgeleitet werden!

    Sonderrechte heißt, z.b. Halten oder Parken auf gesperrten Flächen, in zweiter Reihe auf der Straße oder auf Gebührenpflichtigen Parkflächen, welche den Rettungs und Feuerwehrfahrzeugen zustehen, soweit Ihr Einsatz dies erfordert!

    Was ich sagen will, das eine Verwendung der Warnblinker KEIN Freibrief für andere Verkehrsteilnehmer ist!
    So wie man es ja Tagtäglich in den Städten sieht, durch Anlieferer, Taxi etc.: " Warnblinker an, und zack schon steht man irgendwo, und löst nen riesen Chaos auf Deutschlands Straßen aus!

    Mehr sei dazu nicht gesagt!

    Die MWL kostet aber auch Geld ( nicht gerade wenig ), welches die meisten nicht haben !

    mfG
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  15. #30
    Christian Gast
    @ A 53/01

    ...dann haben wir uns missverstanden. Ich dachte Du wärst dagegegen an einem Fahrzeug was rechtmäßig "mit Sonderrechten" an einer Einsatzstelle steht den Warnblinker einzuschalten.

    Ich denke damit nicht unnötig Schaulustige vom Blaulicht angezogen werden reicht es manchmal lediglich die Warnblinkanlage eingeschaltet zu lassen. (Nach §53 StVO bleiben die Sonderrechte ja bestehen wenn das Blaulicht ausgeschaltet wird, lediglich das Wegerecht §38 StVO fällt weg aber das ist bei
    stehendem RTW und parken i.d. 2. Reihe ja auch nich weiter nötig. Auf einem anderen Blatt steht natürlich was die FwUK dazu sagt wenn in den ohne Blaulicht stehenden RTW einer hinten rein rast der den RTW (trotz WBA) nicht als stehenden Fz erkannt hat. U.U. wir dem Fahrer des RTW dann eine Mitschuld angerechnet weil er die Einsatzstelle nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln abgesichert hat.

    Des wegen bei uns immer

    - Blaulicht / Fronblitzer an
    - Abblendlicht an
    - Warnblinker
    - Nebelscheinwerfer an
    - Umfeldbeleuchtung an
    - Leitblitzer an
    - In der Dunkelheit -> Lichtmast raus
    - TriBlitze auf die Straße

    (Wegen leerer Batterie braucht man sich übrigens keine Sorgen machen wenn der Generator im Fzg. läuft hat auch die Lima des Fahrzeugmotors genug Strom um die Verbraucher zu versorgen)

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