Zitat Zitat von AkkonHaLand
Mal als erstes: Die Garantenpflicht besteht NUR für Personen, die eine entsprechende Ausbildung haben,
Das ist nicht richtig so. Die reine Qualifikation ist für die Stellung als Garant nicht relevant. Näheres hier: http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

MfG

Frank