Dann wäre es nett wenn Du den Thread schließen läßt.
Dann wäre es nett wenn Du den Thread schließen läßt.
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Hallo,
abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :
Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein Link mit einer Erläuterung.Zitat von Strafgesetzbuch §13 - Begehen durch Unterlassen
Viele Grüße
Tobias
---
» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph
Is ja ne hübsche Seite Tobi, aber der "Ersteller" sollte sich vielleicht mal ein wenig von einem Anwalt beraten lassen...
Denn wenn ich mir nur den letzten Abschnit ansehe, muss ich schon schmunzeln ^^
"ob sie auch Hilfe wie der RD leisten können"...Zitat von rettungsdienst-recht
lol, dass ich nicht lache...
Und wiso hat dann noch kein Richter einen Ersthelfer mit dem Aufkleber "Überholen sie ruhig, wir schneiden sie raus. Ihr Feuerwehr" verurteilt, weil er den Patienten nicht umgehend mit Schere und Spreizer befrei hat?
Is doch wohl ein witz... ^^
Ok... nehmen wir mal an, ich würde mir jetzt einen Aufkleber "Rettungsdienst" aufs auto kleben:
- Fahr ich an nem Unfall einfach dran vorbei und jemand zeigt mich an... Dann bin ich wegen Unterlassener Hilfeleistung dran und eventuell noch wegen der Garantenstellung (sollte ja klar sein ^^)
- Halt ich jetzt an besagtem Unfall und mach die Basics wies sich ja für nen RD-ler privat gehört...
Werd ich sicherlich nicht verurteilt, weil ich keinen Defi dabei hatte ^^
MfG Fabsi
P.S.: Jetzt noch meine Meinung...
"Rettungssanitäter" oder "RA" Aufkleber find ich ja noch legitim... wer Maler ist, darf sichs ja auch aufs Auto schreiben ^^
Aber "Rettungsdienst" find ich bissel doof, schliesslich ist man ja nicht der Rettungsdienst ^^
...ich sehe da keinen Unterschied ob ich HA/EA in einer Garantenstellung stehe und/oder privat! Ferner macht es keinen Unterschied ob an einem Pkw RD, RS oder RA steht => ist genau das selbe wie "FEUERWEHR, THW oder anderer HiOrg-Aufkleber" der § 323 StGB verändert sich dadurch nicht und bleibt in vollem Umfang gültig, egal ob sich jemand als Fachkraft zu erkennen gibt oder nicht. Spätestens bei Verfahrenseröffnung wegen "Unterlassener Hilfeleistung" kommt eh heraus ob der Betreffende eine etsprechende Ausbildung hat.
ABSATZ: für Fabsi (ich hab dran gedacht)
Ergo: völlig Wurst ob was auf dem Pkw steht oder nicht!
Anwendung von Garantenstellung und verpflichtung zur Hilfeleistung ändert sich nicht egal ob mit oder ohne Kennzeichnung am PKW!!!
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Mal als erstes: Die Garantenpflicht besteht NUR für Personen, die eine entsprechende Ausbildung haben, nicht für alle, die einen Aufkleber ihr eigen nennen! (Sonst müsste ja jeder, der das "Polizei-T-Shirt" aus dem Druckshop hat Tätigkeiten in der Strafverfolgung durchführen)Zitat von Tobias
Zweitens: Den "Erklärungslink" betrachte ich mal als "so nicht" oder Satiere! Jemand, der eine Page betreibt, die über juristische Fragen beraten soll (es ist allein schon verboten, unkörperlich zu beraten), der sollte zumindest die Grundbegriffe des Internet-Recht beherrschen. Ich sage nur Impressum!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das ist nicht richtig so. Die reine Qualifikation ist für die Stellung als Garant nicht relevant. Näheres hier: http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.phpZitat von AkkonHaLand
MfG
Frank
DAS is doch mal ne gute Seite :)Zitat von F64098
*Thema für Ausbildungsabend notier* *g*
MfG Fabsi
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)