...ich sehe da keinen Unterschied ob ich HA/EA in einer Garantenstellung stehe und/oder privat! Ferner macht es keinen Unterschied ob an einem Pkw RD, RS oder RA steht => ist genau das selbe wie "FEUERWEHR, THW oder anderer HiOrg-Aufkleber" der § 323 StGB verändert sich dadurch nicht und bleibt in vollem Umfang gültig, egal ob sich jemand als Fachkraft zu erkennen gibt oder nicht. Spätestens bei Verfahrenseröffnung wegen "Unterlassener Hilfeleistung" kommt eh heraus ob der Betreffende eine etsprechende Ausbildung hat.
ABSATZ: für Fabsi (ich hab dran gedacht)
Ergo: völlig Wurst ob was auf dem Pkw steht oder nicht!
Anwendung von Garantenstellung und verpflichtung zur Hilfeleistung ändert sich nicht egal ob mit oder ohne Kennzeichnung am PKW!!!