
Zitat von
Tobias
Hallo,
abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :
Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein
Link mit einer Erläuterung.
Mal als erstes: Die Garantenpflicht besteht NUR für Personen, die eine entsprechende Ausbildung haben, nicht für alle, die einen Aufkleber ihr eigen nennen! (Sonst müsste ja jeder, der das "Polizei-T-Shirt" aus dem Druckshop hat Tätigkeiten in der Strafverfolgung durchführen)
Zweitens: Den "Erklärungslink" betrachte ich mal als "so nicht" oder Satiere! Jemand, der eine Page betreibt, die über juristische Fragen beraten soll (es ist allein schon verboten, unkörperlich zu beraten), der sollte zumindest die Grundbegriffe des Internet-Recht beherrschen. Ich sage nur Impressum!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator