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Thema: Aufkleber Rettungsdienst Erlaubt???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Is ja ne hübsche Seite Tobi, aber der "Ersteller" sollte sich vielleicht mal ein wenig von einem Anwalt beraten lassen...

    Denn wenn ich mir nur den letzten Abschnit ansehe, muss ich schon schmunzeln ^^

    Zitat Zitat von rettungsdienst-recht
    Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben.
    "ob sie auch Hilfe wie der RD leisten können"...
    lol, dass ich nicht lache...

    Und wiso hat dann noch kein Richter einen Ersthelfer mit dem Aufkleber "Überholen sie ruhig, wir schneiden sie raus. Ihr Feuerwehr" verurteilt, weil er den Patienten nicht umgehend mit Schere und Spreizer befrei hat?

    Is doch wohl ein witz... ^^


    Ok... nehmen wir mal an, ich würde mir jetzt einen Aufkleber "Rettungsdienst" aufs auto kleben:

    - Fahr ich an nem Unfall einfach dran vorbei und jemand zeigt mich an... Dann bin ich wegen Unterlassener Hilfeleistung dran und eventuell noch wegen der Garantenstellung (sollte ja klar sein ^^)

    - Halt ich jetzt an besagtem Unfall und mach die Basics wies sich ja für nen RD-ler privat gehört...
    Werd ich sicherlich nicht verurteilt, weil ich keinen Defi dabei hatte ^^


    MfG Fabsi

    P.S.: Jetzt noch meine Meinung...

    "Rettungssanitäter" oder "RA" Aufkleber find ich ja noch legitim... wer Maler ist, darf sichs ja auch aufs Auto schreiben ^^

    Aber "Rettungsdienst" find ich bissel doof, schliesslich ist man ja nicht der Rettungsdienst ^^

  2. #2
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    26.02.2006
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    1.565
    ...ich sehe da keinen Unterschied ob ich HA/EA in einer Garantenstellung stehe und/oder privat! Ferner macht es keinen Unterschied ob an einem Pkw RD, RS oder RA steht => ist genau das selbe wie "FEUERWEHR, THW oder anderer HiOrg-Aufkleber" der § 323 StGB verändert sich dadurch nicht und bleibt in vollem Umfang gültig, egal ob sich jemand als Fachkraft zu erkennen gibt oder nicht. Spätestens bei Verfahrenseröffnung wegen "Unterlassener Hilfeleistung" kommt eh heraus ob der Betreffende eine etsprechende Ausbildung hat.

    ABSATZ: für Fabsi (ich hab dran gedacht)

    Ergo: völlig Wurst ob was auf dem Pkw steht oder nicht!

    Anwendung von Garantenstellung und verpflichtung zur Hilfeleistung ändert sich nicht egal ob mit oder ohne Kennzeichnung am PKW!!!
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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