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Thema: Aufkleber Rettungsdienst Erlaubt???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nicht in jeder Hose, wo Mustang draufsteht, ist auch ein Hengst drin...
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  2. #2
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    @ Quattro96

    ...klar darfst Du Dir dieses Schild in Dein Auto kleben und damit herumfahren, es gibt ja auch die Aufkleber "FEUERWEHR" und es ist gar keine Feuerwehr. Denn sonst müßten ja alle Feuerwehrleute ihre Qualifkation dran kleben z.B. Maschinist, Brandmeister, Wehrführer etc. Es gibt keine rechtliche Grundlage die es verbietet. Nur muß Du dich fragn ist es sinnvoll und welchen effektiven Nutzen bringt es oder dient es nur zur Pflege eines Profilneuröschens....
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    @ Quattro96

    ich hoffe deine Frage ist nach fast 2 Jahre noch aktuell.
    Hier wird sich immer noch entsprechende Mühe gegeben.:D

    Gruß
    cockpit

  4. #4
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    berufst du dich nur auf deine eigene Meinung oder gibts hierzu belege?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    berufst du dich nur auf deine eigene Meinung oder gibts hierzu belege?
    ich denke mal Du meinst mich damit.
    Ja dazu gibt es belege - es gibt keine verbindlichen Gesetzestexte der es verbietet solche Aufkleber an einem Fahrzeug anzubringen - jedenfalls habe ich nichts entsprechendes gefunden. Mir ist auch bekannt das einige HiOrg's gerne ihren Mitgliedern verbieten (eigene Erfahrungswerte) wollen solche Aufkleber zu haben. Sie können jedoch nur verbieten ihre eigenen Vereinsaufkleber zu benutzen.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von cockpit
    @ Quattro96

    ich hoffe deine Frage ist nach fast 2 Jahre noch aktuell.
    Hier wird sich immer noch entsprechende Mühe gegeben.:D

    Gruß
    cockpit
    Eigentlich nicht....... ;) bin 2 Jahre älter , einiges an Ausbildungen reicher , hab mein kleinen DRK aufkleber vorne links inna ecke im Auto. und das reicht.

    lg

  7. #7
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    Dann wäre es nett wenn Du den Thread schließen läßt.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Hallo,

    abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :

    Zitat Zitat von Strafgesetzbuch §13 - Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
    Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein Link mit einer Erläuterung.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  9. #9
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    Is ja ne hübsche Seite Tobi, aber der "Ersteller" sollte sich vielleicht mal ein wenig von einem Anwalt beraten lassen...

    Denn wenn ich mir nur den letzten Abschnit ansehe, muss ich schon schmunzeln ^^

    Zitat Zitat von rettungsdienst-recht
    Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben.
    "ob sie auch Hilfe wie der RD leisten können"...
    lol, dass ich nicht lache...

    Und wiso hat dann noch kein Richter einen Ersthelfer mit dem Aufkleber "Überholen sie ruhig, wir schneiden sie raus. Ihr Feuerwehr" verurteilt, weil er den Patienten nicht umgehend mit Schere und Spreizer befrei hat?

    Is doch wohl ein witz... ^^


    Ok... nehmen wir mal an, ich würde mir jetzt einen Aufkleber "Rettungsdienst" aufs auto kleben:

    - Fahr ich an nem Unfall einfach dran vorbei und jemand zeigt mich an... Dann bin ich wegen Unterlassener Hilfeleistung dran und eventuell noch wegen der Garantenstellung (sollte ja klar sein ^^)

    - Halt ich jetzt an besagtem Unfall und mach die Basics wies sich ja für nen RD-ler privat gehört...
    Werd ich sicherlich nicht verurteilt, weil ich keinen Defi dabei hatte ^^


    MfG Fabsi

    P.S.: Jetzt noch meine Meinung...

    "Rettungssanitäter" oder "RA" Aufkleber find ich ja noch legitim... wer Maler ist, darf sichs ja auch aufs Auto schreiben ^^

    Aber "Rettungsdienst" find ich bissel doof, schliesslich ist man ja nicht der Rettungsdienst ^^

  10. #10
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    Zitat Zitat von Tobias
    Hallo,

    abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :


    Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein Link mit einer Erläuterung.
    Mal als erstes: Die Garantenpflicht besteht NUR für Personen, die eine entsprechende Ausbildung haben, nicht für alle, die einen Aufkleber ihr eigen nennen! (Sonst müsste ja jeder, der das "Polizei-T-Shirt" aus dem Druckshop hat Tätigkeiten in der Strafverfolgung durchführen)

    Zweitens: Den "Erklärungslink" betrachte ich mal als "so nicht" oder Satiere! Jemand, der eine Page betreibt, die über juristische Fragen beraten soll (es ist allein schon verboten, unkörperlich zu beraten), der sollte zumindest die Grundbegriffe des Internet-Recht beherrschen. Ich sage nur Impressum!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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