...aber bestimmt ein ganz toller Hecht! ;-))Original geschrieben von Karlson
Nicht in jeder Hose, wo Mustang draufsteht, ist auch ein Hengst drin...
...aber bestimmt ein ganz toller Hecht! ;-))Original geschrieben von Karlson
Nicht in jeder Hose, wo Mustang draufsteht, ist auch ein Hengst drin...
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der vergleich hinkt aber ein bissel arg !!! ...Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Habt Ihr mal einen Bäcker gesehen, der ein Bäcker-Rückenschild mit sich rumfährt?
Also aus meinem persönlichen Befinden heraus würde ich behaupten, daß der Vergleich es genau auf dem Punkt bringt.
Wenn dem Bäcker in seiner Freizeit ein Brot unter die Augen kommt, welches aus dem Verkehr gezogen werden muß, würde er, um seine Sachkenntnis zu untermauern, sich DANN - aber auch wirklich erst dann- als Bäcker zu erkennen geben. Warum kann der Rettungsdienstler nicht auch erst dann als solcher in Erscheinung treten, wenn seine Fachkenntnis als solcher gefragt ist? Auch dann wird er als Rettungsassistent oder Sanitäter auftreten und nicht als "der Rettungsdienst".
Wer herum fährt und sich selbst als Rettungsdienst deklariert könnte sich in arge rechtliche Bedrängnis bringen, wenn man ihn in einer Schadenssituation für den öffentlichen Rettungsdienst hält, weil er als solcher gekennzeichnet ist und er nicht den Background mitbringt, den man vom öffentlichen Rettungsdienst erwarten kann. Was ich genau damit sagen will, kann im Thread Rückenschild Rettungsdienst nachgelesen werden.
Warum muß man das alles machen?
Ich bin bei der Feuerwehr - so.
Ich habe keine Jacke mit reflektierendem Schriftzug über der Fahrersitzrückenlehne hängen.
Ich habe nicht 112 auf dem Nummernschild stehen.
Ich habe keinerlei Aufkleber auf meinem Auto.
Ich habe kein privates Blaulicht im Kofferaum.
Ich habe keinen Dachaufsetzer - weder beleuchtet, noch unbeleuchtet.
Ich trage meinen Meldeempfänger am Gürtel UNTER dem Pullover/dem T-Shirt/der Jacke....
Ich habe auch kein M65-Rescue.
Nichts aber auch garnichts identifiziert mich in meinem Berufs- und Prvatleben als Feuerwehrmann.
Wenn der Melder auslöst, setze ich mich ins Auto und fahre unter Einhaltung aller Verkehrsregeln zur Unterkunft.
Ich halte dann sogar an roten Ampeln an.
Muß ich zum Arzt? Mache ich was falsch? Bin ich unnormal?
Achso: Wenn ich gebraucht werde, dann bin ich da.
Muße ich mal loswerden.
Karlson
Meine Rechtschreibfehler gehören mir
Du redest mir von der Seele!
...klar darfst Du Dir dieses Schild in Dein Auto kleben und damit herumfahren, es gibt ja auch die Aufkleber "FEUERWEHR" und es ist gar keine Feuerwehr. Denn sonst müßten ja alle Feuerwehrleute ihre Qualifkation dran kleben z.B. Maschinist, Brandmeister, Wehrführer etc. Es gibt keine rechtliche Grundlage die es verbietet. Nur muß Du dich fragn ist es sinnvoll und welchen effektiven Nutzen bringt es oder dient es nur zur Pflege eines Profilneuröschens....
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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@ Quattro96
ich hoffe deine Frage ist nach fast 2 Jahre noch aktuell.
Hier wird sich immer noch entsprechende Mühe gegeben.:D
Gruß
cockpit
berufst du dich nur auf deine eigene Meinung oder gibts hierzu belege?
ich denke mal Du meinst mich damit.Zitat von Florian kommen
Ja dazu gibt es belege - es gibt keine verbindlichen Gesetzestexte der es verbietet solche Aufkleber an einem Fahrzeug anzubringen - jedenfalls habe ich nichts entsprechendes gefunden. Mir ist auch bekannt das einige HiOrg's gerne ihren Mitgliedern verbieten (eigene Erfahrungswerte) wollen solche Aufkleber zu haben. Sie können jedoch nur verbieten ihre eigenen Vereinsaufkleber zu benutzen.
Gruß Carsten
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Bevor die Geld für nen Aufkleber ausgeben, sollten sie das Geld lieber für nen besseres Auto sparen :-PZitat von 76440
Ich denke ja mal du meintest den GT-Orgl !?!
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Du, ich glaube Du hast da was falsch verstanden.Zitat von tower911
Es geht um die Anbringung von Aufklebern an Privat-Pkw mit dem Aufdruck RETTUNGSDIENST (vgl. FEUERWEHR, THW, SANITÄTER, RETTUNGSSANITÄTER, ARZT etc.) an der Front- bzw. Heckscheibe und nicht um Einsatzfahrzeuge.
Gruß Carsten
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Ne du hast da was nicht mitbekommen *g
76440 meinte das er Rettungsdienstaufkleber höchstens an dienstliche Fahrzeuge des Rettungsdienstes anbringen würde, die sonst keine RD Kennzeichnung haben wie z.B. Das ORGL Fahrzeug. Dem sieht man es nicht an das es ein RD Fahrzeug ist. Und ich meinte nur Scherzhaft das man das Geld für den Aufkleber für ein neues Orgl Fahrzeug sparen sollte.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Eigentlich nicht....... ;) bin 2 Jahre älter , einiges an Ausbildungen reicher , hab mein kleinen DRK aufkleber vorne links inna ecke im Auto. und das reicht.Zitat von cockpit
lg
Dann wäre es nett wenn Du den Thread schließen läßt.
Gruß Carsten
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Hallo,
abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :
Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein Link mit einer Erläuterung.Zitat von Strafgesetzbuch §13 - Begehen durch Unterlassen
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph
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