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Thema: Aufkleber Rettungsdienst Erlaubt???

  1. #16
    Registriert seit
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    543
    Original geschrieben von Karlson
    Nicht in jeder Hose, wo Mustang draufsteht, ist auch ein Hengst drin...
    ...aber bestimmt ein ganz toller Hecht! ;-))
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  2. #17
    76440 Gast
    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    Habt Ihr mal einen Bäcker gesehen, der ein Bäcker-Rückenschild mit sich rumfährt?
    der vergleich hinkt aber ein bissel arg !!! ...

  3. #18
    Cpt.Emergency Gast
    Also aus meinem persönlichen Befinden heraus würde ich behaupten, daß der Vergleich es genau auf dem Punkt bringt.
    Wenn dem Bäcker in seiner Freizeit ein Brot unter die Augen kommt, welches aus dem Verkehr gezogen werden muß, würde er, um seine Sachkenntnis zu untermauern, sich DANN - aber auch wirklich erst dann- als Bäcker zu erkennen geben. Warum kann der Rettungsdienstler nicht auch erst dann als solcher in Erscheinung treten, wenn seine Fachkenntnis als solcher gefragt ist? Auch dann wird er als Rettungsassistent oder Sanitäter auftreten und nicht als "der Rettungsdienst".
    Wer herum fährt und sich selbst als Rettungsdienst deklariert könnte sich in arge rechtliche Bedrängnis bringen, wenn man ihn in einer Schadenssituation für den öffentlichen Rettungsdienst hält, weil er als solcher gekennzeichnet ist und er nicht den Background mitbringt, den man vom öffentlichen Rettungsdienst erwarten kann. Was ich genau damit sagen will, kann im Thread Rückenschild Rettungsdienst nachgelesen werden.

  4. #19
    Registriert seit
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    217
    Warum muß man das alles machen?
    Ich bin bei der Feuerwehr - so.
    Ich habe keine Jacke mit reflektierendem Schriftzug über der Fahrersitzrückenlehne hängen.
    Ich habe nicht 112 auf dem Nummernschild stehen.
    Ich habe keinerlei Aufkleber auf meinem Auto.
    Ich habe kein privates Blaulicht im Kofferaum.
    Ich habe keinen Dachaufsetzer - weder beleuchtet, noch unbeleuchtet.
    Ich trage meinen Meldeempfänger am Gürtel UNTER dem Pullover/dem T-Shirt/der Jacke....
    Ich habe auch kein M65-Rescue.
    Nichts aber auch garnichts identifiziert mich in meinem Berufs- und Prvatleben als Feuerwehrmann.
    Wenn der Melder auslöst, setze ich mich ins Auto und fahre unter Einhaltung aller Verkehrsregeln zur Unterkunft.
    Ich halte dann sogar an roten Ampeln an.
    Muß ich zum Arzt? Mache ich was falsch? Bin ich unnormal?

    Achso: Wenn ich gebraucht werde, dann bin ich da.

    Muße ich mal loswerden.

    Karlson
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  5. #20
    Cpt.Emergency Gast
    Du redest mir von der Seele!

  6. #21
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    @ Quattro96

    ...klar darfst Du Dir dieses Schild in Dein Auto kleben und damit herumfahren, es gibt ja auch die Aufkleber "FEUERWEHR" und es ist gar keine Feuerwehr. Denn sonst müßten ja alle Feuerwehrleute ihre Qualifkation dran kleben z.B. Maschinist, Brandmeister, Wehrführer etc. Es gibt keine rechtliche Grundlage die es verbietet. Nur muß Du dich fragn ist es sinnvoll und welchen effektiven Nutzen bringt es oder dient es nur zur Pflege eines Profilneuröschens....
    Gruß Carsten
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  7. #22
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    @ Quattro96

    ich hoffe deine Frage ist nach fast 2 Jahre noch aktuell.
    Hier wird sich immer noch entsprechende Mühe gegeben.:D

    Gruß
    cockpit

  8. #23
    Registriert seit
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    2.550
    berufst du dich nur auf deine eigene Meinung oder gibts hierzu belege?

  9. #24
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    berufst du dich nur auf deine eigene Meinung oder gibts hierzu belege?
    ich denke mal Du meinst mich damit.
    Ja dazu gibt es belege - es gibt keine verbindlichen Gesetzestexte der es verbietet solche Aufkleber an einem Fahrzeug anzubringen - jedenfalls habe ich nichts entsprechendes gefunden. Mir ist auch bekannt das einige HiOrg's gerne ihren Mitgliedern verbieten (eigene Erfahrungswerte) wollen solche Aufkleber zu haben. Sie können jedoch nur verbieten ihre eigenen Vereinsaufkleber zu benutzen.
    Gruß Carsten
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  10. #25
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von 76440
    unser orgl-auto zb ist auch einfach nur rot mit 'ner verdeckten sosi ... da könnte man das dranmachen ...
    Bevor die Geld für nen Aufkleber ausgeben, sollten sie das Geld lieber für nen besseres Auto sparen :-P
    Ich denke ja mal du meintest den GT-Orgl !?!
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  11. #26
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    Zitat Zitat von tower911
    Bevor die Geld für nen Aufkleber ausgeben, sollten sie das Geld lieber für nen besseres Auto sparen :-P
    Ich denke ja mal du meintest den GT-Orgl !?!
    Du, ich glaube Du hast da was falsch verstanden.
    Es geht um die Anbringung von Aufklebern an Privat-Pkw mit dem Aufdruck RETTUNGSDIENST (vgl. FEUERWEHR, THW, SANITÄTER, RETTUNGSSANITÄTER, ARZT etc.) an der Front- bzw. Heckscheibe und nicht um Einsatzfahrzeuge.
    Gruß Carsten
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  12. #27
    Registriert seit
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    Ne du hast da was nicht mitbekommen *g

    76440 meinte das er Rettungsdienstaufkleber höchstens an dienstliche Fahrzeuge des Rettungsdienstes anbringen würde, die sonst keine RD Kennzeichnung haben wie z.B. Das ORGL Fahrzeug. Dem sieht man es nicht an das es ein RD Fahrzeug ist. Und ich meinte nur Scherzhaft das man das Geld für den Aufkleber für ein neues Orgl Fahrzeug sparen sollte.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  13. #28
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    Zitat Zitat von cockpit
    @ Quattro96

    ich hoffe deine Frage ist nach fast 2 Jahre noch aktuell.
    Hier wird sich immer noch entsprechende Mühe gegeben.:D

    Gruß
    cockpit
    Eigentlich nicht....... ;) bin 2 Jahre älter , einiges an Ausbildungen reicher , hab mein kleinen DRK aufkleber vorne links inna ecke im Auto. und das reicht.

    lg

  14. #29
    Registriert seit
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    Dann wäre es nett wenn Du den Thread schließen läßt.
    Gruß Carsten
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  15. #30
    Registriert seit
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    1.249
    Hallo,

    abschließend vielleicht eine Bemerkung. Unabhängig von Blaulichtwahn usw. hat so jemand ruckzuck ein Problem, welches sich aus dem §13 (1) des StGB ableitet :

    Zitat Zitat von Strafgesetzbuch §13 - Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
    Das ist wunderbares Juristendeutsch, deshalb gleich noch ein Link mit einer Erläuterung.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

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