... seit wann hängt das von "festmontiert/nicht festmontiert" ab ???

Besonders blöd wirds für den Fahrer /Halter des Kfz, wenn er eine Kennleuchte OHNE Typprüfung verwendet - egal ob fest montiert oder abnehmbar ... weil ... ohne Typprüfung erlischt dummerweise und gaaanz sicher die Betriebserlaubnis ... jajaja! ... mit all den bekannten Folgen.

Und noch richtiger happig wirds, wenn dem Fahrer mit der "Kennleuchte" Verstöße oder Gefährdungen während seiner Amokfahrt nachgewiesen werden können.



Gruß Michael