Original geschrieben von Firefighter_elmo
Was ist denn mit nem blaulicht aufm fahrrad?? erlischt da auch die betriebserlaubniss??? :-))
kleiner scherzkeks, sicher erlischt die Betriebserlaubnis nicht...
aber ein Bußgeld zahlst du dennoch, denn auch für Fahhräder gilt: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Und dazu zählt sicherlich kein Blaulicht.