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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #8
    Bundesgrenzschutz Gast
    ganz einfach....du darfst kein eingeschaltetes blaulicht mitführen auf deinem fahrzeug..zu nutzung der "wegeberechtigung" schreibt das gesetz klar vor das ,wenn du es denn dürftest; nur mit martinshorn zusammen ok wäre....
    bei einer "einsatzfahrt" wie du das erwähnt hast,würdest du dich auf der anderen seite der legalität bewegen...wie ebi schon schrieb....1.strassenverkehrsgefährdung..(dürfte klar sein,denn du darfst von rechtswegen kein "sondersignal" führen,und hälst bestimmt nicht an der roten ampel,oder?)....2.nötigung...(die pkw+lkw sollen dir ja "freie bahn" machen) 3.verlust des versicherungsschutzes...(auch klar...nicht für dein fahrzeug zugelassene "sonderausstattung").4.gefährlicher eingriff in den strassenverkehr......denke jeder richter hier in BRD würde das zu einer "tatmehrheit" (mehrere verstöße in einem) zusammen fassen.das wären alles straftatbestände...am schluß wäre die entziehung der fahrerlaubnis und eine recht hohe geldstrafe (ersttäter) die folge...und das "mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit" :-)
    die 20 euro die du laut "andreas 53/ 01" nur zahlen müßtest, wären nur fällig, wenn du mit einem BOS-Fahrzeug fahren würdest,was eine "eingetragene" sosi-anlage hätte,und du ohne "zwingende ümstande" (leib+leben / hohe sachwerte bla bla..etc...) die anlage benutzen würdest..und das nur wenn nichts passiert wäre..
    Geändert von Bundesgrenzschutz (16.03.2005 um 23:37 Uhr)

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