Hallo!
Mißbrauch von Wegerecht, fällt weg .... Da das " Wegerecht " zivilrechtl. nix mit dem Balulicht zu tuen hat.
Dann kostet es " nur " 20 Eur ...Ordungswidrigkeit Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135
zuzügl. alle dem, was Du dann damit ausübst .. also alle vergehen die damit begangen werden.
Desweiteren, dann noch die Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis !
MfG