So wie ich das jetzt verstanden habe müssen Fahrzeuge mit einer blauen Rundumleuchte auch ein Einsatzhorn angebaut haben. Dies würde aber bedeuten dass sie Zivilstreifen gegen dieses gesetz verstoßen, denn soweit ich weiß, haben diese keine Einsatzhörner. Wenn ich da falsch liege korrigiert mich bitte
mfg Florian Peine