Das Problem beim der gelben RKL ist nur, daß sie leichter Übersehen wird. Mittlerweile fahren soviele Fzg. mit eingeschalteter gelber Kennleuchte durch die Gegend, daß eine Art von Gelblicht-Igoranz entstanden ist.
Nicht desto trotz dürfen nur Kennleuchten eingesetzt werden,die nach §53a für die private Absicherung im Strassenverkehr zugelassen sind.

Gruß Torti