ließ dir mal die StVZO durch ..
dann wirst du feststellen das du KEIN! Blaulicht im öffentlichen strassenverkehrsraum anbringen und zum leuchten bringen darfst, auch nicht zum absichern.
ließ dir mal die StVZO durch ..
dann wirst du feststellen das du KEIN! Blaulicht im öffentlichen strassenverkehrsraum anbringen und zum leuchten bringen darfst, auch nicht zum absichern.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)