Wenn ich die StVO noch richtig in Erinnerung habe, dann sind "[...] gelbes oder blaues blinklicht nur zur Absicherung einer Gefahrenstelle[...]" da. Interessant wird demnach das "Blaulicht" also erst, wenn ein Einsatzhorn (z.B. der Firma Martin ;-) dazu kommt.
Ich persönlich hab eine gelbe Rundumkennleucht im Auto; Bevor die Herren Oberförster noch anfangen zu meckern wegen eventuell möglichem Mißbrauch von Sonderrechten.
Soviel von mir. Wenn's einer besser weis laß ich mich gerne belehren.