Original geschrieben von Thorsten
Hey Alex, klar hab ich das begriffen.
Es wurde gefragt, ob er das bei ner Panne oder so darf.
Und privat PKW's mit Blaulicht sind ca. nicht so verbreitet, also darf er es (ich unterstelle das einfach mal) nicht, weil nix eingetragen ist.
Was ist an meinem Auszug der StVO also so lachhaft?
Richtig, er darf es nicht! Auch nicht im Stand zur Absicherung einer Unfallstelle.
siehe § 52 Abs. 3 StVZO.
Da ist klar geregelt, welche Fahrzeuge mit blauen Rundumlicht ausgestattet sein dürfen.
mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge