Nur dadurch, dass man Unwahrheiten immer wiederholt, werden sie nicht wahrer!
Eine blaue RKL muss nicht im KfZ-Schein eingetragen sein. Und wenn sie eingetragen ist, hat dass noch lange nichts mit der Berechtigung zu tuen, sie auch benutzten zu dürfen.
Eine RKL muss nur dann in den KfZ-Schein (und auch KfgZ-Brief) eingetragen sein, wenn sie fest angebaut ist und sich dadurch die Masse üer Alles (sprich: die Höhe) sich ddurch verändert hat. Magnet- und Steck-RKLs müssen nicht eingetragen sein.
Und wer ein ausgemustertes BOS-Fzg. privat kauft, darf noch lange keine SoSi nutzen, nur weil dort im Schein noch die RKL eingetragen ist...
MfG
brause