Hallo!
Das ist zwar eine vernünftige Argumentation, aber in wie weit sind die Informationen im Zweifelsfall verwertbar?
Beispiel:
Du bist Leiter eines Rettungsdienstes und bekommst nun zweimal pro Woche Anzeigen wegen Mißbräuchlicher Verwendung von Blauhorn und Martinlicht ohne weitere Verstöße.
Du Argumentierst auf Grund des Gesundheitszustandes und der Aussagen des aufnehmenden Arztes das die Verwendung von Sondersignal fraglich war und der Gesundheitszustand dadurch nicht zu einer direkten Verschlechterung geführt hätte.
Der Fahrer bzw. die Mitarbeiter Argumentieren gegen diese Entscheidung und sagen; " ja aber im Internet hat einer gesagt...".
Dann würdest Du wohl auch sagen, was interessiert mich was einer im Internet gesagt oder geschrieben hat oder wie das woanders gehandhabt würde!
Es zählen leider nur die Fakten und die derzeit gültige Rechtsfassung.
Deswegen würde ich mit dem " Aufschnappen " von Ideen und Praxis aus anderen Bereichen vorsichtig umgehen. Es dienst lediglich der Information, verwerten kann man nicht alles aus diesem Forum!
MfG