Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 28 von 28

Thema: Patiententransport mit Sonderrechten

  1. #16
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    Original geschrieben von Pikachu
    Es gibt auch SoSi Schleichfahrten.... Um dem Patienten so wenig wie nur nötig erschütterungen auszusetzen .. Venöser Verschluß z.b Da kann jede erschütterung den "Stein" ins Rollen bringen.....
    Richtig. SoSI heißt nicht gleich hektische Fahrweise. Man kann mit SoSi genauso gemütlich ins KH fahren wie ohne. Trotzdem macht man auf sich Aufmerksam und kann sich somit Platz verschaffen.

    Gruß Joachim

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Pikachu!
    Original geschrieben von Pikachu
    ...und wenn der Transportführer entscheidet bei einem gebrochenen Arm mit Sonderrechten weiterfahre dannmache ich das auch. Letztendlich ist doch die Deviese Zum Wohle des Patienten...
    Wenn der Transportführer entscheidet, dass bei einer Armfraktur mit Sonderrechte gefahren soll, dann solltest du schon mal nachfragen warum! Denn wenn etwas passiert, bekommst du als Fahrer auf jeden Fall schon mal Schuld, egal ob du Schuld warst oder nicht! Es liegt nämlich auch in deinem Verantwortungsbereich!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #18
    Registriert seit
    25.02.2003
    Beiträge
    165
    Ich kann mich da Etienne nur anschließen, denn wenn Dir als Fahrer das zu heikel ist, dann musst Du das auch nicht machen, oder springst Du ins Feuer wenn Dir das einer sagt?

  4. #19
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    ich hatte mal einen Fall, in dem ich ein Beatmungsgerät der Klinik mitnehmen musste, weil der Patient nicht mit Medumat beatmet werden konnte (CPAP). Da ich die Maschine nicht an unsere große Flasche anschliessen konnte, musste ich allein auf den Flascheninhalt des Klinik-Gerätes zurückgreifen. Ein Transport ohne SR hätte auf jeden Fall zu lange gedauert.
    Andere Situation: Monitorpflichtiger Patient, mitten in der Pampa geht der Monitor aus, der Ersatzakku erweist sich als defekt.
    Es gibt also auch im Krankentransport genügend Situationen, bei denen SR erforderlich sind.
    Bisher ist ja immer von Rettungseinsätzen gesprochen worden.
    Ich finde, man kann das nicht so allgemein diskutieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
    Registriert seit
    09.04.2003
    Beiträge
    100
    Hallo zusammen...

    Grundsätzlich kann man doch sagen, dass Sonder- und Wegerecht immer dann eingesetzt werden sollten, wenn es dem Patienten nützt. (Schöner Satz, nicht wahr...?)
    Das kann auch beim HI der Fall sein. Nicht in jedem KH gibt es die Möglichkeit zur PTCA. Wenn ich also die Ischämiezeit des Myokards nicht unnötig verlängern möchte, fahre ich diesen Patienten also mit Alarm.
    Anderes Beispiel: Samstag habe ich eine gestürzte Radfahrerin versorgt. Sie hatte u.a. eine Kiefergelenkluxation dd -Fraktur mit Zahnreihenverschiebung. Die nächste Kieferchirugie war aber ca. 40 km entfernt. Auch diese Patientin habe ich mit Alarm transportiert, obwohl sie Kreislaufstabil und Schmerzfrei war. Bei dieser Strecke brachte es schon eine erhebliche Zeitersparnis.

    Eine pauschale Aussage wann mit Alarm zu fahren ist und wann nicht kann man sicher nicht treffen. Es kommt halt immer auf die jeweilige Situation und die Begleitumstände an.

    Grüße...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  6. #21
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Sorry, klar die SoSi-Schleichfahrten hatte ich vergessen, obwohl sie in unserem Bereich deutlich häufiger vorkomme wie Eilfahrten.

    Um es aber noch einmal klar zu stellen, ich habe mich selbstverständlich nur GRUNDSÄTZLICH geäussert, und so kann es im Einzelfall Sinn machen, den HI mit Alarm zu fahren, für mich ist es aber eben nicht von vornherein ein Grund.

    Ich mache meine Entscheidung immer davon abhängig, ob es dem Pat. tatsächlich nutzt, für ein wenig Zeitgewinn recht hohem Stress und einem siebenfachen Unfallrisiko auszusetzen. Und mir scheint, dass genau dieses erhöhte Unfallrisiko oft sehr verdrängt wird.

    Ach übrigens, der Transportführer kann gar kein SoSi anordnen, er kann allenfalls Sonder- und Wegerechte freigeben. Das heisst für den Fahrer aber noch lange nicht, dass er deswegen SoSi nutzen muss.

    MfG

    brause

  7. #22
    76440 Gast
    Original geschrieben von Etienne
    Hey Leute!

    Diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach zu beantworten. Ich transportiere den Patienten mit Sonderrechten, wenn der Patient in einen lebensgefährlichen Zustand befindet. In diesem Fall muss ich auch ein NEF anfordern bzw. mit Notarzt transportieren! Rein theoretisch ist ein Transport mit Sonderrechte/Wegerechte ohne Notarztanforderung völlig unlogisch! Denn, wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt brauche ich einen Notarzt bzw. fahre ihm entgegen (oder Ausnahme bin ich vor dem NA im Krankenhaus) oder der Patient ist nicht so schwer erkrankt, brauche keinen Notarzt und somit habe ich auch nicht das Recht Sonderrechte/Wegerechte in Anspruch zu nehmen!

    mmh, da stelle ich mal eine situation gegen: starke blutung bei einer schwangeren person. du kannst im auto nicht wirklich viel mehr machen als kompressen vorlegen. soooo schnell verliert die pat ja auch ned blut, das sie sofort kollabiert. also, pat voll ansprechbar und guter dinge, aber starke vaginale blutung. für mich ein fall, wo ich nicht wirklich einen NA brauche, ein transport mit SR aber indiziert ist, da schnelle chirurgische intervention von nöten ...

  8. #23
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Genau um diese Mühseelige Diskussion zu vermeiden ob Sondersignal oder nicht; " Bei Bauchweh ja, bei nasenbluten nein !" zu umgehen, hab ich dazu nicht mehr geschrieben!

    Das muss im Zweifel der Fahrzeugführer mit dem Fahrer absprechen bzw. in Absprache mit einem Arzt oder der Leitstelle zur Kenntnissnahme. Weil die Leitstell den zustand des Patienten aus der Ferne nicht beurteilen kann gilt dann eben § 35 Abs.5a und § 38 Abs. 1 der StVO Die da lauten;"
    35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden und
    38(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Die Gesetze finden sowohl bei der Hinfahrt wie auch der Transport z.b. in ein Krankenhaus Anwendung!
    Das kann man nicht auf Einzelfälle pauschal sagen bzw. hat eh jeder eine andere Auffassung was wichtig ist und was nicht! UNd was bringt es wenn ich erzähle wie das hier gehandhabt wird in Bayern dafür aber anders ..!?!

    MfG

  9. #24
    76440 Gast
    das wir auf keinen nenner kommen ist ja ziemlich klar, weil's halt zu viele verschiedene ansichten gibt. aber die ansichten, die es gibt, so finde ich, lohnt es sich schon zu diskutieren. alles hat für und wieder, alles ist situationsabhängig, aber WARUM wird es so gemacht WIE es gemacht wird ?!? DAS ist doch mal interessant zu wissen und zu diskutieren. nichts anderes habe ich gewollt ... eine lösung für alle gibt's hier sowieso nicht. aber vllt gibt es hier so ein oder andere erkenntnisse, die sich einer hier mitnimmt ... man weiss es nicht. aber man kann natürlich auch gleich abblocken :-/

  10. #25
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Das ist zwar eine vernünftige Argumentation, aber in wie weit sind die Informationen im Zweifelsfall verwertbar?

    Beispiel:

    Du bist Leiter eines Rettungsdienstes und bekommst nun zweimal pro Woche Anzeigen wegen Mißbräuchlicher Verwendung von Blauhorn und Martinlicht ohne weitere Verstöße.

    Du Argumentierst auf Grund des Gesundheitszustandes und der Aussagen des aufnehmenden Arztes das die Verwendung von Sondersignal fraglich war und der Gesundheitszustand dadurch nicht zu einer direkten Verschlechterung geführt hätte.

    Der Fahrer bzw. die Mitarbeiter Argumentieren gegen diese Entscheidung und sagen; " ja aber im Internet hat einer gesagt...".
    Dann würdest Du wohl auch sagen, was interessiert mich was einer im Internet gesagt oder geschrieben hat oder wie das woanders gehandhabt würde!
    Es zählen leider nur die Fakten und die derzeit gültige Rechtsfassung.

    Deswegen würde ich mit dem " Aufschnappen " von Ideen und Praxis aus anderen Bereichen vorsichtig umgehen. Es dienst lediglich der Information, verwerten kann man nicht alles aus diesem Forum!

    MfG

  11. #26
    76440 Gast
    davon war auch nie die rede !! entscheiden muss das jeder für sich bzw in absprache mit den kollegen, keine frage. formuliere ich es halt mal anders: vllt regt es den einen oder anderen doch mal zum nachdenken an, wieviele blaufahrten nicht vllt unnütz waren. denn da sind meiner meinung nach viele von unnütz. aber wie gesagt, alles relativ ...

    du hast einfach kein bock auf diese diskussion, schade. noch mehr schade finde ich aber, dass du sie doch ein stückweit kaputt machst ...

  12. #27
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    177
    Ich fahre immer dann mit Blaulicht ins Krankenhaus, wenn ich beim Essen unterbrochen wurde, meine Fernsehsendung weiter gucken möchte, oder um einfach wieder schnell ins Bett springen zu können.

  13. #28
    Registriert seit
    09.04.2003
    Beiträge
    100
    und wenn der Feierabend naht... ;-)
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •