Hallo zusammen...
Grundsätzlich kann man doch sagen, dass Sonder- und Wegerecht immer dann eingesetzt werden sollten, wenn es dem Patienten nützt. (Schöner Satz, nicht wahr...?)
Das kann auch beim HI der Fall sein. Nicht in jedem KH gibt es die Möglichkeit zur PTCA. Wenn ich also die Ischämiezeit des Myokards nicht unnötig verlängern möchte, fahre ich diesen Patienten also mit Alarm.
Anderes Beispiel: Samstag habe ich eine gestürzte Radfahrerin versorgt. Sie hatte u.a. eine Kiefergelenkluxation dd -Fraktur mit Zahnreihenverschiebung. Die nächste Kieferchirugie war aber ca. 40 km entfernt. Auch diese Patientin habe ich mit Alarm transportiert, obwohl sie Kreislaufstabil und Schmerzfrei war. Bei dieser Strecke brachte es schon eine erhebliche Zeitersparnis.
Eine pauschale Aussage wann mit Alarm zu fahren ist und wann nicht kann man sicher nicht treffen. Es kommt halt immer auf die jeweilige Situation und die Begleitumstände an.
Grüße...
LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!