Das mit dem Mitalarmieren einer zweiten Wehr ist bei uns mittlerweile Standard: Tagsüber von 8 bis 16 Uhr wird immer noch die am nächsten liegende Abteilung zusätzlich alarmiert, da bei uns tagsüber die Mannschaftsdecke eben auch sehr dünn ist.
Bezüglich dem Überschreiten von Geschwindigkeitslimits oder dem Überfahren von roten Ampeln gab es auch schon Urteile von gerichten, die dann meinten : "Sie hätten ja gar nicht so rasen müssen, war doch keinerlei umittelbare Gefahr für Menschenleben zu erkennen" Das Dumme war nur: der Feuerwehrmann hatte nur nen Melder der sagte : "ALARM" und nicht mehr. Woher soll er also wissen, ob ein Menschenleben in gefahr ist ?