Original geschrieben von Aixitus
Was mich aber noch interessieren würde ist, ab wann ein RS oder RA, der zudem auch Medizin studiert, nicht mehr als RS/RA eingesetzt werden darf. Letztendlich ist klar und verständlich, dass ein "fertiger" Arzt nicht als RA fahren darf, da es dann zu Kompetenzproblemen kommen muss (als "Arzt" darf und muss er z.B. BTMs applizieren, als "RA" würde er sich höchst strafbar machen).
Die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung darf einem nur aberkannt werden, wenn man sich in irgendeiner Weise strafbar gemacht hat (grob fahrlässig gehandelt hat).
Es ist NICHT der Fall, das einem die von manchen Leuten als geringer eingestuften Ausbildungen des medizinischen Assistenzpersonals aberkannt werden kann, nur weil man Arzt geworden ist.
Allerdings hat ein Arzt (mit Fachkundenachweis RD), der als RA (mit dazugehöriger Ausbildung) auf einem RTW sitzt auch die Aufgaben, die ein RA obliegen. Sollte er diese Aufgaben zugunster eventueller Aufgaben als Arzt vernachlässigen, macht er sich strafbar.

Klingt komisch - ist aber so!

Gruß, Mr. Blaulicht