Hallo,

dann wollen wir mal etwas aufräumen hier:

Original geschrieben von rettungsteddy
Laut unserem RD-Gesetz muß auf einen KTW ein Rettungssanitäter sitzen. Da steht nix von einem RA. Wenn Du jetzt sagst, ein Ra hat eine höhere Ausbildung wie ein RS, naja ein Arzt hat eine bessere Ausbildung als ein RA....
Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein RA hat eine rettungsdienstlich höhere Ausbildung als ein RS. Ein AiP hat keine RD-Ausbildung (wenn er nicht z.B. über die AGN an der Uni etwas freiwillig gemacht hat. Doch selbst das wäre nichts "offizielles").

Beispiel: Laut RettAssG §8 2. kann man sich eine bereits erlangte Ausbildung zum RS anrechnen lassen (den genauen Passus kannst du bei Bedarf selbst nachlesen). Ein RA kann sich aber auf das Medizinstudium garnichts anrechnen lassen, nichtmal einen Schein. Das ist ein weiterer "Beweis" dafür, dass Dein Vergleich so nicht gelten kann.

Original geschrieben von rettungsteddy
Laut Gesetz ist ein Arzt nunmal jedem medizinischem Hilfsberufler (wozu der RA zählt) weisungsbefugt.
So, das steht im Gesetz? Wo denn?

Wir müssen uns mal dringend mit der Definition des Begriffes "Arzt" auseinandersetzen:

Der AiP handelt im Krankenhaus unter Aufsicht unter Verantwortung eines Arztes mit Approbation. So steht es in der Bundesärzteverordnung. Grundlage, um "Arzt" zu werden, wodurch er dann die von Dir beschriebene Weisungsbefugnis hätte, ist die Approbation. Um Voraussetzung, um diese zu beantragen ist u.a. das abgeleistete Praktikum. Das steht auch in der BÄV.

Das AiP wird jedoch abgeschafft, wie sicherlich vielen bekannt ist. Das ändert an der grundsätzlichen Haltung jedoch garnichts.

Original geschrieben von rettungsteddy
Es geht hier nur um die Frage ob ein Arzt oder AiP auf dem Posten eines RA fahren darf, nicht um die Frage wer denn geeigneter ist.
Nein, darf er nicht. Weil ein Arzt nicht automatisch RS oder RA ist und somit die geforderte Qualifikation nicht erbringt.