@Firebird

Das scheint dann wirklich Länder-abhängig zu sein, in NRW ist die Teilnahme entsprechender Kurse durchaus möglich, nur kann die entsprechende Qualifikation erst nach Ende des AiP genutzt werden.

@KugelFish

Danke für das Anekdötchen. Verstehe ich das also richtig, dass jeder RA (RS), der Medizin studiert und irgendwann Arzt wird, so lange als RA fahren kann, bis er entsprechende RD-taugliche Ausbildungen durchläuft (Notarzt), bzw. wenn er dies nicht macht, dass er (übertrieben) als Prof. Dr. med. XY, Chefarzt der XY-Abteilung in der Uni Z auch weiterhin als RA fahren darf? Den dann im Zweifel ein ganz frischer Assistenzarzt mit Zusatzquali Notarzt, der auch zum Einsatz kommt, rumkommandieren darf?

Komische Welt ;-)

Gruß, Stephan