Wenn der betreffende AiP auch zum führen der Berufbezeichnung Rettungsassistent ermächtigt ist -> Ja.
Wenn dem nicht so ist -> Nein!
Wenn der betreffende AiP auch zum führen der Berufbezeichnung Rettungsassistent ermächtigt ist -> Ja.
Wenn dem nicht so ist -> Nein!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)