@Alarma:
In der StVO steht an zitierter Stelle nicht das Wort "Feuerwehrmann". Da steht "Feuerwehr". Wie dieser Begriff zu verstehen ist, ist Interpretationssache.
Das interessanteste an §35 finde ich übrigens den Absatz 8:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Ist mir im Prinzip aber auch recht egal, an der etwas verqueren Rechtsauffassung von Alex wird die Welt nicht untergehen.
*kopfschüttel*