Hallo,

ich glaube das hatten wir schon x-Mal: Das abhören von BOS-Funk ist keinesfalls,a uch nicht in den eigenen 4 Wänden Privatsache sondern ein verstoß gegen das TKG und schlimmstenfalls eines Straftat. Die Privatsphäre, die da geschütz werden soll (es geht dich nix an, ob Oma Müller nun ins KH gefahren wird oder Schulz wieder voll ist!) ist ein Grundrecht.

Gruß, otti