Ich greife mal folgendes zitat auf:
Für die Sicherheit
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Oberverwaltungsgericht Münster, 10 Az. 63/86 vom 11.12.1987)
Also ist es auch gerechtfertigt und erforderlich entsprechendes Gerät vorzuhalten. Egal ob dieses in einem oder in zehn jahren gebraucht wird. und natürlich auch einsatzkräfte.
@fme.ch
Mit deiner meinung stehst du gottseidank sehr alleine da, und das ist auch gut so.