Moin,

dort steht: "Als Mindestbedarf....."
ist für mich eigl eindeutig
nein ist es eben nicht, da du immer noch nicht den Mut hattest hier zu sagen um welchen Ort es geht kann keiner deine persönliche Einschätzung überprüfen.

Vielleicht können andere Wehren in der Umgebung die Hilfsfrist einhalten.

Ist euer Ort überhaupt in der Risikoklasse BT2 welches ein HLF erforderlich machen würde. usw...

Da so gerne auf dem LF10/6 rumreitest und das LF16-TS ja auch so böse ist, machen wir mal folgendes Quiz:

Du kommst im Winter zu einem Wohnungsbrand der Zugang zum Gebäude ist 2 B-Längen vom LF entfernt, aufgrund der Größe des Wohnhauses nimmt der Angriffstrupp 5 C-Längen vor. Wieviel Wasser hast du noch im Tank?

Gruß Jan

Ps: Der Innenminister hat die Verordnung unterschrieben die Träumerei genannt wurde.