Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
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Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.
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Ein seeeehr heisses Eisen... Die "Dienstakten" unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - ist.
Der Verschluss der Akten ist übrigens auch in der ehemaligen Dienststelle. Dort darf nach dem Ausscheiden des Mitglied niemand mehr Einblick in die Akte nehmen, ausser es gibt eine Einverständniserklärung des ehem. Mtgl. oder einen richterlichen Beschluss.
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
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Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.
Eben, beim THW mag das funktionieren, da es dort nur eine Dienststelle gibt - die des Bundes. Also hier evtl. legal, da das Mitglied ja seine Dienststele nicht wechselt sondern nur den Standort (die "Niederlassung", die Personalabteilung / -Bearbeiter bleiben die selben).