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Thema: nicht schon wieder: Feuerwehrmann als Brandstifter

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
    der erste Link -> Frischer Aktiver mit Einschlägiger Vorstrafe. Ist es scht so einfach in die Feuerwehr zu kommen ?
    Klar, wir dürfen doch nicht so grausam sein, irgendwelche Maßstäbe an Bewerber zu setzen, die über zumindest kurzzeitig eigenständig durchführbares Atmen und das Vorhandensein eines möglichst am Rumpf befestigten Kopfes hinaus gehen...

    M.W. gibt es derzeit nur ein Feuerwehrgesetz, nämlich in Baden-Württemberg, dass verurteilte Brandstifter (§§ 306 bis 306 c StGB) generell nicht zur Aufnahme in den Feuerwehrdienst zulässt und eine Verurteilung auch als Ausschlussgrund nennt (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Abs. 1 Nr. 8 des FwG BaWü).

    In den anderen Ländern reicht eine nicht näher definierte "körperliche und geistige Eignung", was in vielen Fällen so wie in meinem ersten Satz ausgelegt werden dürfte...

  2. #2
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    So viel dazu. Im RD muss man so ziemlich überall ein POL-Führungszeugniss vorweisen. In der FW is mir das noch net untergekommen....

  3. #3
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    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?

    Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.

    Wäre ja eine Möglichkeit dem Ganzen ein bisschen vorzubeugen, so dass man sich kein Kuckuksei ins Nest legt.....

  4. #4
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...
    Immer wieder schön, wenn man mit der deutschen Feuerwehrrealität noch immer so für Verwunderung sorgen kann ;-)

    Aber wen's beruhigt: Die Brandstiftergeschichte ist in BaWü auch erst im November 2009 ins Gesetz gekommen. Vielleicht übernehmen das die anderen Länder in der feuerwehreigenen Weiterentwicklungszeit, dann sind voraussichtlich im März 2169 keine verurteilten Brandstifter mehr in deutschen Wehren.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    MfG

    brause

  7. #7
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    Bei der Aufnahme im DRk LV BW (hab leider keinen Aufnahmebogen online zur Hand) ist es so, das generell ein pol. Führungszeugnis verlangt werden muss. Die Bereitschaftsleitung kann aber auf selbiges verzischten (und muss dies auf dem Aufnahmebogen dokumentieren).

    Gruß
    Simon

  8. #8
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    Dann scheint es sich um eine Regelung des Landesverbandes zu handeln, hier ist mir so etwas nicht bekannt.
    Aber ein schönes Beispiel dafür, dass es "das DRK" eben nicht gibt...
    MfG

    brause

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