Ergebnis 1 bis 15 von 109

Thema: nicht schon wieder: Feuerwehrmann als Brandstifter

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    MfG

    brause

  2. #2
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    Bei der Aufnahme im DRk LV BW (hab leider keinen Aufnahmebogen online zur Hand) ist es so, das generell ein pol. Führungszeugnis verlangt werden muss. Die Bereitschaftsleitung kann aber auf selbiges verzischten (und muss dies auf dem Aufnahmebogen dokumentieren).

    Gruß
    Simon

  3. #3
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Dann scheint es sich um eine Regelung des Landesverbandes zu handeln, hier ist mir so etwas nicht bekannt.
    Aber ein schönes Beispiel dafür, dass es "das DRK" eben nicht gibt...
    MfG

    brause

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Doch, das DRK gibt es schon, aber es ist halt nicht überall gleich.

    Aber in der Tat handelt es sich tatsächlich um eine Ba-Wü-Sache!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
    MfG

    brause

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    ...
    Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.
    ...
    Ein seeeehr heisses Eisen... Die "Dienstakten" unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - ist.
    Der Verschluss der Akten ist übrigens auch in der ehemaligen Dienststelle. Dort darf nach dem Ausscheiden des Mitglied niemand mehr Einblick in die Akte nehmen, ausser es gibt eine Einverständniserklärung des ehem. Mtgl. oder einen richterlichen Beschluss.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.
    Eben, beim THW mag das funktionieren, da es dort nur eine Dienststelle gibt - die des Bundes. Also hier evtl. legal, da das Mitglied ja seine Dienststele nicht wechselt sondern nur den Standort (die "Niederlassung", die Personalabteilung / -Bearbeiter bleiben die selben).
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
    01.08.2002
    Beiträge
    594
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    [...] und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - [...]
    So kenne ich es aber auch - dass von den Mitgliedern eine Unterschrift vorliegen muss, damit die Akte angefordert werden kann....
    Sooooo verkehrt finde ich die Idee gar nicht.

  8. #8
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
    Doch, das DRK gibt es schon. Du musst halt unterscheiden, welche Organisationsstruktur Du betrachtest...

  9. #9
    Registriert seit
    16.03.2006
    Beiträge
    259
    Und auf ein Neues.
    Brandstifter von Großdubrau (LK Bautzen) gefasst.
    Er ist freiwilliger Feuerwehrmann und Leitstellendisponent:
    http://www.lausitznews.de/pressebericht_7792.html
    Gruß Daniel

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •