MfG
brause
Dann scheint es sich um eine Regelung des Landesverbandes zu handeln, hier ist mir so etwas nicht bekannt.
Aber ein schönes Beispiel dafür, dass es "das DRK" eben nicht gibt...
MfG
brause
Doch, das DRK gibt es schon, aber es ist halt nicht überall gleich.
Aber in der Tat handelt es sich tatsächlich um eine Ba-Wü-Sache!
Gruß, Mr. Blaulicht
Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
MfG
brause
Ein seeeehr heisses Eisen... Die "Dienstakten" unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - ist.
Der Verschluss der Akten ist übrigens auch in der ehemaligen Dienststelle. Dort darf nach dem Ausscheiden des Mitglied niemand mehr Einblick in die Akte nehmen, ausser es gibt eine Einverständniserklärung des ehem. Mtgl. oder einen richterlichen Beschluss.
Eben, beim THW mag das funktionieren, da es dort nur eine Dienststelle gibt - die des Bundes. Also hier evtl. legal, da das Mitglied ja seine Dienststele nicht wechselt sondern nur den Standort (die "Niederlassung", die Personalabteilung / -Bearbeiter bleiben die selben).
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Und auf ein Neues.
Brandstifter von Großdubrau (LK Bautzen) gefasst.
Er ist freiwilliger Feuerwehrmann und Leitstellendisponent:
http://www.lausitznews.de/pressebericht_7792.html
Gruß Daniel
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)