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Thema: nicht schon wieder: Feuerwehrmann als Brandstifter

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...
    Immer wieder schön, wenn man mit der deutschen Feuerwehrrealität noch immer so für Verwunderung sorgen kann ;-)

    Aber wen's beruhigt: Die Brandstiftergeschichte ist in BaWü auch erst im November 2009 ins Gesetz gekommen. Vielleicht übernehmen das die anderen Länder in der feuerwehreigenen Weiterentwicklungszeit, dann sind voraussichtlich im März 2169 keine verurteilten Brandstifter mehr in deutschen Wehren.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    MfG

    brause

  4. #4
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    Bei der Aufnahme im DRk LV BW (hab leider keinen Aufnahmebogen online zur Hand) ist es so, das generell ein pol. Führungszeugnis verlangt werden muss. Die Bereitschaftsleitung kann aber auf selbiges verzischten (und muss dies auf dem Aufnahmebogen dokumentieren).

    Gruß
    Simon

  5. #5
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    Dann scheint es sich um eine Regelung des Landesverbandes zu handeln, hier ist mir so etwas nicht bekannt.
    Aber ein schönes Beispiel dafür, dass es "das DRK" eben nicht gibt...
    MfG

    brause

  6. #6
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    Doch, das DRK gibt es schon, aber es ist halt nicht überall gleich.

    Aber in der Tat handelt es sich tatsächlich um eine Ba-Wü-Sache!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
    MfG

    brause

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    ...
    Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.
    ...
    Ein seeeehr heisses Eisen... Die "Dienstakten" unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - ist.
    Der Verschluss der Akten ist übrigens auch in der ehemaligen Dienststelle. Dort darf nach dem Ausscheiden des Mitglied niemand mehr Einblick in die Akte nehmen, ausser es gibt eine Einverständniserklärung des ehem. Mtgl. oder einen richterlichen Beschluss.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.
    Eben, beim THW mag das funktionieren, da es dort nur eine Dienststelle gibt - die des Bundes. Also hier evtl. legal, da das Mitglied ja seine Dienststele nicht wechselt sondern nur den Standort (die "Niederlassung", die Personalabteilung / -Bearbeiter bleiben die selben).
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
    Doch, das DRK gibt es schon. Du musst halt unterscheiden, welche Organisationsstruktur Du betrachtest...

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