Moin moin,
also ich kann diese Menschen einfach nicht verstehen. Das ist doch ein Wiederspruch in sich! Feuerwehrmann werden um zu helfen und zu retten aber auf der anderen Seite genau dieses damit provozieren. Ich schnall das nicht :-(
Gruß 30-10
Moin moin,
also ich kann diese Menschen einfach nicht verstehen. Das ist doch ein Wiederspruch in sich! Feuerwehrmann werden um zu helfen und zu retten aber auf der anderen Seite genau dieses damit provozieren. Ich schnall das nicht :-(
Gruß 30-10
30-10 Ende
Die wenigsten Leute gehen zur Feuerwehr oder zur HiOrg, weil sie anderen Leuten gerne helfen wollen. Dieses Arbgument gibt nur die grobe Richtung vor, sich für was soziales zu entscheiden.
Den meisten dürfte es dann doch wichtiger sein, eine gute Kameradschaft und/oder ein bisschen Action zu haben. Und da passt ein kleines Feuerchen doch schon ganz gut...
Gruß, Mr. Blaulicht
Moin,
ich habe gerade mal unter "Brandstiftung Feuerwehrmann" gegoogelt.
nehmen die Fälle wieder zu ??
4 Fälle in wenigen Tagen
http://www.augsburger-allgemeine.de/...geid,4495.html
http://www.kurier.at/nachrichten/nie...ch/1969673.php
http://www.volksfreund.de/totallokal...art752,2321434
http://www.sz-online.de/Nachrichten/...icleid-2356870
ohne weiteren Kommentar.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Nicht schlecht....
der erste Link -> Frischer Aktiver mit Einschlägiger Vorstrafe. Ist es scht so einfach in die Feuerwehr zu kommen ?
Schönen Tag wünsche ich
Klar, wir dürfen doch nicht so grausam sein, irgendwelche Maßstäbe an Bewerber zu setzen, die über zumindest kurzzeitig eigenständig durchführbares Atmen und das Vorhandensein eines möglichst am Rumpf befestigten Kopfes hinaus gehen...
M.W. gibt es derzeit nur ein Feuerwehrgesetz, nämlich in Baden-Württemberg, dass verurteilte Brandstifter (§§ 306 bis 306 c StGB) generell nicht zur Aufnahme in den Feuerwehrdienst zulässt und eine Verurteilung auch als Ausschlussgrund nennt (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Abs. 1 Nr. 8 des FwG BaWü).
In den anderen Ländern reicht eine nicht näher definierte "körperliche und geistige Eignung", was in vielen Fällen so wie in meinem ersten Satz ausgelegt werden dürfte...
So viel dazu. Im RD muss man so ziemlich überall ein POL-Führungszeugniss vorweisen. In der FW is mir das noch net untergekommen....
Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.
Wäre ja eine Möglichkeit dem Ganzen ein bisschen vorzubeugen, so dass man sich kein Kuckuksei ins Nest legt.....
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)