Montags kein SEG-Alarm ?
Und die anderen Sachen wie Apoplex, HI, etc ?
Krankentransporte kann man verschieben, Notfälle wohl nicht.
Wer besetzt die Wache, wenn alle RTWs und KTWs zum VU sind ??
AAOs machen manches mal durchaus Sinn....
Montags kein SEG-Alarm ?
Und die anderen Sachen wie Apoplex, HI, etc ?
Krankentransporte kann man verschieben, Notfälle wohl nicht.
Wer besetzt die Wache, wenn alle RTWs und KTWs zum VU sind ??
AAOs machen manches mal durchaus Sinn....
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Ich wollte das Beispiel jetzt auch nicht zu ausführlich, mit der Abdeckung aller Eventualitäten beschreiben, denn sonst wäre ich jetzt noch nicht fertig (ausserdem bei 4x schwer und 7 RTW im Kreis hat man noch genug Kapazitäten bzw eine solche Auslastung ist öfters gegeben (3x internistisch an verschiedenen Orten + nen VU und nen Arbeitsunfall)
Wie gesagt, es war nur ein Beispiel, das zeigen sollte, das eine AAO nicht einfach stur ausgelößt werden sollte, sondern der Verstand gebraucht werden sollte.
Gruß
Simon
Vielleicht bin ich in der dieser Hinsicht etwas verwöhnt, da bei uns die Eintreffzeiten der Rettungsdienstlichen Unterstützungseinheiten sehr gut sind, und Regel-RD/HvO und Feuerwehr meist zeitgleich Eintreffen.
Natürlich kenne ich auch RD-Bereiche in dennen, wenn ein VU bei der Feuerwehrleitstelle eingeht, erst die RLst informiert, wenn das erste FW-Fahrzeug den Status 4 gedrückt hat (obwohl bei der Meldung an die Leitstelle von verletzten/eingeklemmten Personen gesprochen wurde). Ich möchte hier jetzt auch nicht über den Sinn oder Unsinn von Integrierten Leitstellen sprechen.
Eine Alamierung sollte immer nach den örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Gruß
Simon
Wow, damit bewegt sich der Disponent aber auf ganz dünnem Eis wenn das so sein sollte!
Wenn da mal einer stirbt und es wird nachgewiesen das er hätte gerttet werden können wenn der RD schneller alarmiert worden wäre dann siehts für die Beteiligten düster aus.
Zum Thema SEG: Bei uns im Kreis gibt es bei einem MANV den Regel RD der mit seinen Rettungsmitteln den "ersten Angriff" fährt und die SEG wir paralell alarmiert und rückt innerhalb von 20-45 Min nach. Von daher ist es gewährleistet das ausreichend schnell qualifiziertes Personal vor Ort ist.
Wir haben mehrere Alarmstichwörter:
Hilfeleistung Pol.,Person droht:
-zu Springen,Anfahrt leise
-Selbstmord, Anfahrt leise,
-droht mit Waffen, Anfahrt leise
Aber richtig interessant ist es wenn:
Feuerwehreinsatz dringend kommt, Hilfeleistung Pol., unlare Lage, Sammelpunkt an xy,Anfahrt schnell, Leise, genaueres vor Ort.
Dann ist etwas größeres, wo mindestens das MEK, oder sogar das SEK vor Ort ist!
wie sieht es dann mit den wegerechten aus?
is ja ein gegensatz...anfahrt leise......-> man hat ja eigentlich kein wegerecht..
was passiert dann wenn es einen unfall gibt?
es wird so gewertet als obs angewesen wär oder?
Das ist eines der grössten Probleme bei solchen Lagen.
Eine Anfahrt ohne Wegerecht bedeutet in den meisten Fällen auch eine zeitlich längere Anfahrt. Das sind schon ein paar Minuten.
Der Fahrer sollte in solchen Fällen eben sehr vorsichtig agieren, wie sonst übrigens auch.
Man kann leider nicht mit vollem TatüTata anrücken, wenn jemand springen will oder andere taktische Überegungen soetwas verbieten.
Vorsichtig schnell anfahren und das wars.
Was passiert wenn ein Unfall geschieht?
Wie auf dem hohen Meer, ist man dann in Gottes Hand.
Ein Richter sieht es so, ein anderer wieder anders.
Diese Fälle sind durch das Gesetz nicht erfasst. Leider.
Und noch etwas anderes, die Feuerwehr kann auch bei solchen Lagen wie in winnenden durchaus Unterstützende Hilfe leisten, und sei es durch absperren oder auch im Bereich der Logistik.
Und, ein gut ausgebildeter Feuerwehrmann ist immer noch besser, als garkeine Hilfe bei einem Verkehrsunfall. Die Menschliche Seite, der Zuspruch und das "kümmern" sind ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Was die AAOs angeht, da gehört eine sehr gute Planung zu, um wirklich für die meisten Fälle eine gute Auswahl von Kräften vor Ort zu haben. Nicht selten sind allerdings die AAOs mit heisser Nadel gestrickt, nach dem Motto, passt schon.
Wenn allerdings der Disponent anfängt zu denken, dann ....
Nichts gegen Disponenten, aber schuster bleib bei deinen Leisten. Ein Rettungsdienstler hat eben kaum Ahnung vom Feuerausmachen, überspitzt gesagt. Die AAO ist dann ein Hilfsmittel für ihn, nach dem er schon verfahren muss, sonst braucht man sich die Mühe auch nicht machen.
BTW. Eine Bombendrohung gehört immer die Feuerwehr dazu, falls nämlich die Bombe hochgehen soll, sind Bergungsarbeiten zu erledigen, das macht weder die Polizei noch der Rettungsdienst. Und je früher man vor Ort (oder im Bereitstellungsraum) ist, desto schneller kann dann die Hilfe erfolgen.
Und wer weiss schon, was in den Gehirnen von Attentätern vor sich geht, was er alles "geplant" hat. Lieber vorbereitet sein, als hinterher sich anhören müssen, das man falsch gehandelt hat.
r.
Bei gewissen MANV-Stufen bei uns im Kreis (und auch in anderen Kreisen, die ich kenne), spätestens aber bei MANV2, rückt die FW mit aus,wenn auch nur zur Ustg RD.
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Schau mal in § 38 (2) StVO:
" (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Da steht ganz konkret geschrieben, dass du auch ohne Akustik Wegerechte hast. Die Umsetzung ist halt nur ein wenig anspruchsvoller...
Und dann noch ein Satz zu den Vorrednern: Wenn es eine bestätigte Amok-Tat gibt, dann kann es ganz sicher nicht dass Alarmstichwort "Bombendrohung" sein - hier erwartet man ja lediglich ein schädigendes Ereignis und bei Amok ist das ja bereits eingetreten...
Die Wahl MUSS daher immer auf die MANV-Stichworte fallen!
Gruß,
Borsti
Nein. Das von dir angesprochene "Wegerecht", welches es mit dem Namen in der StVO gar nicht gibt, ist im §38 (1) geregelt. Also ohne Horn kein "Wegerecht", sondern nur Sonderrechte nach §35 StVO.
"Wegerecht" ist nicht dein Recht, sondern die Pflicht der anderen "Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
GrußZitat von StVO
Reissdorf
Lieber Reissdorf,
ich finde es auf Dauer wirklich anstrengend immer wieder von vorne zu beginnen! Tut mir leid, dass es dich jetzt trifft:
- Es ist sehr wohl möglich das Wegerecht aus § 38 (1) StVO ohne akkustische Sondersignale wahrzunehmen.
- Dies habe ich sogar gleich in dem passenden Paragraphen dargestellt - schade dass du ihn nicht gelesen hast - oder warum löscht du dann den wesentlichen Teil weg?
- Versuche doch bitte dir auch mal die Sinnhaftigkeit von Gesetzen vor Augen zu führen! Gibt es eventuell Einsatzanlässe, wo die Inanspruchnahme von Wegerechten dringend erforderlich ist, um den Einsatzerfolg zu gewährleisten? Ich denke da ganz speziell an folgende Einsatzszenarien: Person springt, Straftäter flüchtet. Folge ich deiner Rechtsauffassung, so kann ich nur noch in Bruchteilen einen Erfolg in solchen Einsätzen erzielen...
Solltest du immer noch anderer Meinung sein, so ließ dir bitte zunächst die einschlägige Kommentarliteratur zu dieser Thematik durch!
Und ja, ich habe beruflich sowohl mit der Ausübung von Wegerechten als auch mit der rechtlichen Komponente zu tun.
Danke.
P.S.: Und danke für die Erläuterungen - aber ich kannte die Definitionen bereits...
Gruß,
Borsti
Von einem Kollegen der FFW Winnenden weiß ich dass, die FFW mit dem Stichwort "sonstiges" alarmiert wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt wohl schon alle aus den Medien wussten worum es geht, Die Alarmierung erfolgte wohl auch relativ spät gegen 11:00 Uhr
Grüße Digger
Hallo Simon,
es gibt auch Feuerwehren, die beides können. In unserer Stadt ist
die Freiwillige Feuerwehr auch für den Rettungsdienst zuständing.
Und das geht in unserer Freiwilligen Feuerwehr mit knapp 120 haupt-
amtlichen Kräften -durchweg alle RettAss- ganz gut.
Daher haben wir zusätzlich zu den RTW, NEF und KTW auch Notfall-
koffer, O² und AED auf dem LF 24, was ganz praktisch ist, da ja alle
Mitfahrer auch RettAss sind.
Ebenso haben wir den rotlackierten MANV-Container (vom Land NRW)
auf der Wache stehen, da wir zwei Zugfahrzeuge dafür haben.
EE des DRK gibt es auch, aber die können den Container mangles Fahrzeug
nicht alleine bewegen.
An unserer kreisweiten SEG-Rettungsdienst wirken übrigens ein Großteil
der Feuerwehrleute unserer Stadt mit. Wenn sie Dienstfrei haben sind
sie -zusätzlich zum sofort ausrückenden Regel-Rettungsdienst- für den
MANV-Fall abkömmlich.
Du siehst, in vielen mittleren kreisangehörigen Städten hier in NRW ist
dieses schwarz/weiss-Denken, dass Rettungsdienst und Feuerwehr von-
einander getrennt sind, nicht angebracht.
Denn wir als Freiwillige Feuerwehr betreiben den Rettungsdienst mit unserem
hauptamtlichen Personal 24h am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.
So kommt dann eben der Brandmeister als Rettungsassistent im RTW oder
NEF... :o)
Gruß
BI
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !
@Brandinspektor
Wenn bei Euch die SEG-Rettungsdienst die Feuerwehr stellt, so stell ich den Einsatz dieser Feuerwehrabteilung auch nicht in Frage.
Nur die Alamierung einer Feuerwehrabteilung, ohne größere medizinischer Kompetenz und Ausstattung bei einem reinen MAnV, wenn der RD vor Ort ist und die SEGen-RD (welcher HiOrg auch immer, evtl auch einer Feuerwehr) alamiert sind halte ich für nicht zielführend.
Gruß
Simon
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)