Nur weil ein Gesetz etwas erlaubt, bedeutet das noch nicht, dass man es machen muss.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann ich das durchaus verallgemeinern. Denn wenn man die gesetzlichen bzw. unfallversicherungsrechtlichen Regelungen heranzieht, dürfen Jugendliche nur außerhalb des Gefahrenbereichs, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, ihres Ausbildungsstandes und unter Aufsicht eingesetzt werden. Welchen Mehrwert bringen sie also an der Einsatzstelle?
Keinen, sie binden im Gegensatz noch Personal, dass auf sie aufpassen muss und bei deiner Einzelfalllösung auch noch Ressourcen beim Gruppenführer, der sich neben den wirklich wichtigen Fragen auch noch damit beschäftigen kann, wie er seine Jugendlichen bespaßt bekommt.
Und dafür haben zumindest wir bei Einsätzen kein Personal und keine Zeit. Deswegen gilt die pauschale Anweisung, dass Jugendliche bei Einsätzen nichts zu suchen haben. Die Leute dürfen keinen Schnaps kaufen, Auto fahren oder sich bestimmte Filme im Kino ansehen. Aber beim Feuerwehreinsatz sollen sie auf einmal dabei sein dürfen. Das ist in meinen Augen hochgradig bescheuert. Für mich ist das eher eine starke Führung, die sich an bestimmten Maßstäben orieniert und nicht eine die auf Willkürlichkeit basiert. Alleine das mit dem Gefahrenbereich lässt mich als Sicherheitsingenieur schon die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sofern bereits auf der Anfahrt, im Feuerwehrhaus und auf der Alarmfahrt nichts passiert ist, stellt man die Jugendlichen also an der Einsatzstelle außerhalb des Gefahrenbereiches ab. Nur wo ist der?
Woraus ziehst du, dass das bei anderen funktioniert?